Warum Kursleitung werden?

  • Die Erwachsenenbildung macht unsere Welt allgemein verständlich.
  • Die Freude an der Begegnung mit Menschen bereichert Ihr Leben!
  • Durch Lehren lernen wir – In jedem Seminar ergeben sich wertvolle Gespräche.
  • Als Kursleitung können Sie Fortbildungsmaßnahmen, die Sie auch in Ihrem Hauptberuf weiterbringen, nutzen.
  • Durch die Tätigkeit als Kursleitung verbessern Sie Ihre eigene Reputation.

Geeignet als Kursleitung in der Verbraucherbildung sind Sie, wenn Sie bereits in den Themenfeldern Digitale Welt und/oder Finanzen und Vorsorge tätig sind und diese Themen Anbieter- und Produktunabhängig darstellen können.

Von Berufs wegen geeignet als Kursleitung in der Verbraucherbildung sind:

  • bestimmte, vertrauenswürdige Berufsgruppen z.B. Lehrer*innen, Jurist*innen, Mitarbeiter*innen der Verbraucherzentrale, Polizei, Behörden …
  • Kursleitungen, die über eine gute Reputation bei anderen Bildungsanbietern verfügen.
  • Spezialisten, wie z.B. Sachverständige, die ihre Qualifikation plausibel darlegen können.

Neben den für die Landesförderung üblichen Qualitätsstandards ist in der Verbraucherbildung besonders auf die Anbieter- und Produktunabhängigkeit zu achten:

  • Die Kursleitenden dürfen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit für Anbieter von Versicherungs- und Finanzprodukten erhalten.
  • Die Kursleitenden dürfen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit für Anbieter von Telekommunikationsanbietern erhalten.
  • Ebenso dürfen die Kursleitungen nicht von Unternehmen abhängig sein, die über derartige Produkte geschäftsmäßig beraten oder vermitteln und dafür von den Produktanbietern wirtschaftliche Vorteile empfangen.
  • Keine Produktunabhängigkeit besteht, wenn eine Kursleitung Haupt- oder nebenberuflich Versicherungs- und Finanzprodukte auf Provisionsbasis vermittelt.
  • Bei der Bewerbung und der Durchführung der Bildungsangebote darf keine Werbung bzw. Absatzförderung für Produkte oder Dienstleistungen eigener oder fremder Firmen/Unternehmen betrieben werden.
  • Werden in Bildungsangeboten Lerninhalte anhand eines Produktes bzw. einer Dienstleistung veranschaulicht, ist eine ausgewogene Darstellung inkl. der Vor- und Nachteile sowie die Nennung entsprechender Alternativangebote erforderlich.

Der Volkshochschulverband bietet mit der Grundqualifikation Erwachsenenbildung die Basis für den Unterricht als Erwachsenenbildner*in. Mehr Informationen zu den landesweiten Fortbildungen des Volkshochschulverbandes sowie spezielle Informationen für Kursleitende finden sie unter www.vhs-bw.de. Zudem werden auch in Ihrer Region Fortbildungen durch die örtlichen Volkshochschulen (regionale Fortbildungen) angeboten.

Über das Projekt „Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien in Baden-Württemberg“ haben Sie die Möglichkeit, fachspezifische Fortbildungen zur Verbraucherbildung zu besuchen.

Bewerbungen sind über Ihre Erwachsenenbildungseinrichtung vor Ort möglich. Interessent*innen hilft die Projektstelle (verbraucherbildung@vhs-bw.de, Tel.: 0711 75900-37) gerne weiter.

Noch existiert kein landesweites Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg. Ein offizielles landesweites Qualitätssiegel „Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien in Baden-Württemberg“ ist in Vorbereitung.

Bewerbung-Verbraucherbildung-BW

Wo bewerbe ich mich?

Bewerbungen sind über Ihre Erwachsenenbildungseinrichtung vor Ort möglich. Interessent*innen hilft die Projektstelle gerne weiter:

Tel.: 0711 75900-37

Anerkennung-Verbraucherbildung-BW

Wie werde ich als
Kursleitung in der
Verbraucherbildung
anerkannt?

Noch existiert kein landesweites Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg. Ein offizielles landesweites Qualitätssiegel „Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien
in Baden-Württemberg“ ist in Vorbereitung.

Kontakt

Volkshochschulverband
Baden-Württemberg e. V.

Raiffeisenstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel.: 0711 75900-69
Fax: 0711 75900-71