Warum Kursleitung werden?
- Die Erwachsenenbildung macht unsere Welt allgemein verständlich.
- Die Freude an der Begegnung mit Menschen bereichert Ihr Leben!
- Durch Lehren lernen wir – In jedem Seminar ergeben sich wertvolle Gespräche.
- Als Kursleitung können Sie Fortbildungsmaßnahmen, die Sie auch in Ihrem Hauptberuf weiterbringen, nutzen.
- Durch die Tätigkeit als Kursleitung verbessern Sie Ihre eigene Reputation.
Geeignet als Kursleitung in der Verbraucherbildung sind Sie, wenn Sie bereits in den Themenfeldern Digitale Welt und Telekommunikation, Nachhaltiger Konsum, Energie, Gesundheit, Finanzen und Vorsorge tätig sind und diese Themen Anbieter- und Produktunabhängig darstellen können.
Von Berufs wegen geeignet als Kursleitung in der Verbraucherbildung sind:
- bestimmte, vertrauenswürdige Berufsgruppen z.B. Lehrer*innen, Jurist*innen, Mitarbeiter*innen der Verbraucherzentrale, Polizei, Behörden …
- Kursleitungen, die über eine gute Reputation bei anderen Bildungsanbietern verfügen.
- Spezialisten, wie z.B. Sachverständige, die ihre Qualifikation plausibel darlegen können.
Neben den für die Landesförderung üblichen Qualitätsstandards ist in der Verbraucherbildung besonders auf die Anbieter- und Produktunabhängigkeit zu achten:
- Die Kursleitenden dürfen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit für Anbieter von Versicherungs- und Finanzprodukten erhalten.
- Die Kursleitenden dürfen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit für Anbieter von Telekommunikationsanbietern erhalten.
- Ebenso dürfen die Kursleitungen nicht von Unternehmen abhängig sein, die über derartige Produkte geschäftsmäßig beraten oder vermitteln und dafür von den Produktanbietern wirtschaftliche Vorteile empfangen.
- Keine Produktunabhängigkeit besteht, wenn eine Kursleitung Haupt- oder nebenberuflich Versicherungs- und Finanzprodukte auf Provisionsbasis vermittelt.
- Bei der Bewerbung und der Durchführung der Bildungsangebote darf keine Werbung bzw. Absatzförderung für Produkte oder Dienstleistungen eigener oder fremder Firmen/Unternehmen betrieben werden.
- Werden in Bildungsangeboten Lerninhalte anhand eines Produktes bzw. einer Dienstleistung veranschaulicht, ist eine ausgewogene Darstellung inkl. der Vor- und Nachteile sowie die Nennung entsprechender Alternativangebote erforderlich.
Der Volkshochschulverband bietet mit der Basisqualifikation Erwachsenenbildung die Basis für den Unterricht als Erwachsenenbildner*in. Mehr Informationen zu den landesweiten Fortbildungen des Volkshochschulverbandes sowie spezielle Informationen für Kursleitende finden sie unter www.vhs-bw.de. Zudem werden auch in Ihrer Region Fortbildungen durch die örtlichen Volkshochschulen (regionale Fortbildungen) angeboten.
Über das Projekt „Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien in Baden-Württemberg“ haben Sie die Möglichkeit, fachspezifische Fortbildungen zur Verbraucherbildung zu besuchen.
Bewerbungen sind über Ihre Erwachsenenbildungseinrichtung vor Ort möglich. Interessent*innen hilft die Projektstelle (verbraucherbildung@vhs-bw.de, Tel.: 0711 75900-37) gerne weiter.
Noch existiert kein landesweites Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg.
Wo bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind über Ihre Erwachsenenbildungseinrichtung vor Ort möglich. Interessent*innen hilft die Projektstelle gerne weiter:
Tel.: 0711 75900-37
Wie werde ich als
Kursleitung in der
Verbraucherbildung
anerkannt?
Noch existiert kein landesweites Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg.
Kontakt
Volkshochschulverband
Baden-Württemberg e. V.
Raiffeisenstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel.: 0711 75900-69
